Verein für Kampfkunst und Selbstverteidigung e.V.

seriös
kompetent
erfolgreich

Kyokushin Knockdown

Regeln für Vollkontakt-Turniere

§ 1: Turnierarten

A-Klassen-Turniere

Ab Bundesmeisterschaften aufwärts
Internationale Turniere
Ländervergleichskämpfe

B-Klassen-Turniere

Landesmeisterschaften
Bezirksmeisterschaften
Bezirksvergleichskämpfe

§ 2: Teilnahme an Wettkämpfen

Startberechtigt ist jeder Kämpfer, der einen gültigen Sportpass mit sportärztlichem Attest des Jahres, in dem der Wettkampf stattfindet besitzt, und die erforderliche Befähigung für die Teilnahme an Turnieren der Art besitzt, wie sie in den Punkten §1, 1–4 aufgeführt sind.

Mindest-/Höchstalter

Das Mindestalter: 16 Jahre (bzw. Jahr, in dem der Wettkampfteilnehmer 16 Jahre alt wird).
Das Höchstalter: ... wird gegebenenfalls durch den Turnierarzt bestimmt: Jeder Wettkampfteilnehmer muss sich vor dem Wettkampf ärztlich untersuchen lassen (in Deutschland: Ärztliches Attest vorlegen).

Mindestausbildung

Teilnahme an A-Klassen-Turnieren:
Jeder Wettkampfteilnehmer muss mindestens Inhaber des 4. Kyu sein oder seit mindestens zwei Jahren aktiv Karate trainieren.

Teilnahme an B-Klassen-Turnieren:
Jeder Wettkampfteilnehmer muss mindestens Inhaber des 8. Kyu sein oder seit mindestens einem Jahre aktiv Karate trainieren.  

Ausschluss bei Eigengefährdung

Sportler, die ein besonders hohes Mass an Eigengefährdung durch gesundheitliche Beeinträchtigungen haben bzw. eine unkalkulierbare Gefährdung für ihre Gegner darstellen, sowie Brillenträger und Taubstumme, dürfen nicht als Wettkampfteilnehmer und Kampfrichter eingesetzt werden.

Das Tragen weicher Haftschalen ist erlaubt.

Jeder Sportler hat einen "Kopf-KO", den er — unabhängig von den Umständen — innerhalb von vier Wochen vor dem Turnier erhalten hat, ohne Aufforderung vor dem Turnier der Turnierleitung zu melden.
Ausschlaggebend ist in jedem Fall die ärztliche Bescheinigung der Kampfsportfähigkeit.

Kenntnis der Wettkampfregeln

Sportler, die das Regelwerk der KYOKUSHIN BUDO KAI INTERNATIONAL / GERMANY nicht kennen, können vom Wettkampf ausgeschlossen werden.

Meldung

Zur Teilnahme an Turnieren der KYOKUSHIN BUDO KAI INTERNATIONAL / GERMANY sind ausschließlich von ihrem Dojo schriftlich gemeldete Sportler zugelassen.

Für Kämpfer unter 18 Jahren ist mit der Meldung das im Anhang befindliche Formblatt von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben abzugeben.

Alles Weitere ist den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.

Doping

Die sich aus den Richtlinien des DOSB zur Bekämpfung des Dopings ergebenden Pflichten treffen alle Sportler/Innen, Trainer, Ärzte, Betreuer.

Verboten sind alle auf der Liste des DOSB aufgeführten Substanzen.

Der Verstoß gegen diese Bestimmungen zieht die Disqualifikation des Kämpfers nach sich.

§ 3: Richtlinien zum Turnierstart und der Gewichtsklassen

Wettkampfarzt

Solange kein Wettkampfarzt anwesend ist darf kein Turnier begonnen oder durchgeführt werden.

Betreuer

Es ist nicht erlaubt, am Wettkampftag sowohl als Betreuer (Coach) seiner Wettkampfteilnehmer als auch als Wettkampfoffizieller tätig zu sein.

Haftung

Weder die Organisatoren noch die Ausrichter des Turniers können in irgend einer Form für Verletzungen oder Schäden, die im Verlaufe des Turniers auftreten, zur Verantwortung gezogen werden. Falls Versicherung gewünscht wird, liegt es in der Eigenverantwortung des Wettkampfteilnehmers, sich um persönlichen Versicherungsschutz zu bemühen.

Mindestteilnehmer

Haben sich in einer Gewichtsklasse zu Turnieren oder Meisterschaften nur 2 Kämpfer gemeldet, muss ein Kampf stattfinden. Beim Start von 3 Kämpfern erhält einer ein Freilos.

Gemeldete Klasse / Zusammenstellung der Kampfpaarungen

Ein Kämpfer darf nur in einer Gewichtsklasse gemeldet werden. Er darf nur in der gemeldeten Klasse kämpfen.

Der Kämpfer darf nur in der seinem Gewicht entsprechenden Klasse oder maximal eine Klasse höher starten, wenn in seiner Klasse nur er gemeldet ist.

Die Kampfpaarungen eines Turniers werden durch Auslosung festgelegt.
Vor der Auslosung können Favoriten vom Bundestrainer/Delegierten gesetzt werden.

Sportpass

Der Sportpass ist vor jedem Kampf am Wettkampftisch abzugeben und nach dem Kampf von dort wieder abzuholen.

Gewichtskontrolle

Zum Wiegen dürfen nur geeichte digitale Waagen verwendet werden.

Überschreitet ein Kämpfer das Gewicht für die gemeldete Klasse bzw. bringt er es nicht bis zum Schluss der offiziellen Wiegezeit, wird er vom Wettkampf ausgeschlossen.

Die offizielle Wiegezeit muss mindestens 1 Stunde betragen.

Wiegen dürfen nur vom Verband eingesetzte offizielle Vertreter.

Die Kämpfer/Innen sollten zum Wiegen unter der Sportkleidung Badesachen tragen, um sich bei Gewichtsproblemen gegebenenfalls bis auf diese ausziehen zu können.

Gewichtsklassen

Herren:

unter 65 kg - Leichtgewicht
unter 75 kg - Mittelgewicht
unter 85 kg - Leicht-Schwergewicht
unter 95 kg - Schwergewicht
über 95 kg - Superschwergewicht

Damen:

unter 55 kg - Leichtgewicht
unter 60 kg - Mittelgewicht
unter 65 kg - Leicht-Schwergewicht
unter 70 kg - Schwergewicht
über 70 kg - Superschwergewicht

Kleidung der Kämpfer/Innen

Die Wettkämpfer/Innen tragen einen sauberen, weißen Gi.

Ein Wettkämpfer trägt einen blauen Gürtel (Shiro), der andere einen roten Gürtel (Aka).

Das Tragen von Tiefschutz, Zahnschutz, (weichen) Schienbeinschonern ist Pflicht.Die Schienbeinschoner dürfen mit Spannschutz versehen sein.

Im Falle von während des Turniers aufgetretenen Verletzungen dürfen Bandagen oder anderes schützendes Material angelegt werden. Die Entscheidung darüber, ebenso darüber, ob der Verletzte überhaupt noch kampffähig ist, liegt beim Turnierarzt. Seine Entscheidung ist bindend.

Finger- und Fußnägel müssen kurz geschnitten sein. Es darf kein Schmuck oder Ähnliches getragen werden.

Brillen dürfen nicht getragen werden. Das Tragen von Kontaktlinsen ist - auf eigene Gefahr und eigenes Risiko - erlaubt.

Das Tragen nicht satzungsgemäßer Kleidung sowie nicht vorschriftsmäßiger Schutzausrüstung führt zur Disqualifikation des Wettkämpfers.

§ 4: Schutzbestimmungen

Schutzausrüstung

Ein Wettkampf darf nur ausgetragen werden, wenn die Kämpfer/Innen die komplette Schutzausrüstung tragen.

Die Schutzausrüstung besteht aus:

  1. Schienbeinschützer (Spannschutz ist erlaubt)
  2. bei Männern Tiefschutz / bei Frauen Brustschutz mit Hartschalen (jeweils unter dem Gi zu tragen)
  3. Zahnschutz

Die Schutzausrüstung ist vor jedem Kampf vom Hauptkampfrichter zu überprüfen.

Fehlt bei Bundesturnieren ein Teil der Schutzausrüstung, ist der Kämpfer/die Kämpferin zu disqualifizieren. Bei Landesturnieren und darunter ist eine Minute Zeit zu geben, die Ausrüstung zu komplettieren. Bleibt die Ausrüstung auch danach unvollständig, erfolgt Disqualifikation.

Ausgezählte Kämpfer/Innen

Ausgezählte Kämpfer/Innen müssen anschließend vom Arzt untersucht werden. Dieser entscheidet über entsprechend notwendige Folgemaßnahmen.

Festlegung einer Schutzsperre

Kämpfer/Innen, die nach Kopftreffern ausgezählt werden, unterliegen automatisch der Schutzsperre. Dies unabhängig davon, wie die Kampfunfähigkeit entstanden ist.

Eine Schutzsperre erfolgt auch für einen Kämpfer nach Abbruchniederlage infolge sportlicher Überlegenheit des Gegners, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Der ärztliche Untersuchungsbefund macht eine Schutzsperre notwendig.
- Der Kämpfer hat drei mal in Folge durch sportliche Überlegenheit des Gegners verloren.

Dauer der Schutzsperre

Bei einem Kopf-KO oder drei aufeinanderfolgenden Abbruchniederlage infolge sportlicher Überlegenheit des Gegners beträgt die Schutzsperre mindestens einen Monat.

Bei zwei Kopf-KO´s innerhalb von 3 Monaten beträgt die Schutzsperre mindestens 3 Monate

Bei drei aufeinanderfolgenden Kopf-KO´s beträgt die Schutzsperre mindestens ein Jahr

Alle Schutzsperren beginnen mit dem Tag der Niederlage

Anmerkung: Es darf kein Kämpfer gemeldet werden, der im Training 4 Wochen vor dem Turnier einen Kopf-KO erlitten hat. Jeder Trainer ist verpflichtet, den Sportler/die Sportlerin sofort einer ärztlichen Untersuchung zuzuführen.Jede/r Karateka, der/die in die unter a) -d) genannten Bereiche fällt, darf nach der Schutzsperre erst dann wieder an Wettkämpfen teilnehmen, wenn er/sie zuvor sportärztlich auf seine Wettkampftauglichkeit untersucht wurde (Passvermerk!).

§ 5: Erlaubte Ziele

Folgende Ziele und Körperpartien dürfen mit den erlaubten Kampftechniken angegriffen werden:

Faust- und Ellenbogentechniken:

- Schulter und Arme
- Oberkörper
- Bauch, Unterleib
- Rippen
- Oberschenkel

Bein-, Knie- und Fußtechniken:

- Kopfseiten
- Gesicht
- Schulter und Arme
- Oberkörper
- Bauch, Unterleib
- Rippen
- Oberschenkel
- Schienbeine
- Waden

§ 6: Verbotene Aktionen und Techniken

Die folgenden Punkte können bis zur Disqualifikation führen. Die Entscheidung darüber liegt im alleinigen Ermessen des Hauptkampfrichters. Gegen diese Entscheidung kann der disqualifizierte Wettkämpfer durch seinen Coach beim Kampfrichterobmann Protest einlegen. Dieser wird nach Rücksprache mit den Kampfrichtern die Fortsetzung des Kampfes zulassen oder die vorherige Entscheidung (der Disqualifikation) bestätigen. Die Entscheidung des Kampfrichterobmanns ist endgültig.

Die folgenden Techniken sind verboten und sollten entsprechend der Ernsthaftigkeit und Stärke der Anwendung geahndet werden:

  1. Angriffe zum Hinterkopf, zum Kehlkopf oder Nacken; mit der offenen Hand Angriffe auf die Augen
  2. In den Genitalbereich treten
  3. Kopfstöße
  4. Tritte auf das Kniegelenk
  5. Fußstöße (gerade Tritte) zu den Beinen
  6. Angriffe auf den Rücken
  7. Nachdem man geworfen wurde, vom Boden aus angreifen. Allerdings: Die Wettkämpfer dürfen sich schützen!
  8. Einen niedergeschlagenen Gegner treten oder schlagen; es sei denn, der Angriff folgt einem Feger oder einer Wurftechnik, in diesem Fall sind Non-Contact "Kime"-Fauststöße erlaubt
  9. Mehr als 15 Sekunden Inaktivität
  10. Jede andere Technik oder Aktion, die vom Kampfrichter als verboten oder unfair gehalten wird.

Das folgende Verhalten ist verboten und wird entsprechend der Schwere geahndet:

  1. Den Anweisungen des Kampfrichters nicht zu folgen
  2. Häufiges Verlassen der Wettkampffläche (Jogai)
  3. Bewusstes "Zeitschinden"
  4. Die Wirkung einer verbotenen Technik übertreiben ("Schauspielerei")
  5. Unsportliches Verhalten
  6. Haare ziehen, beißen, quetschen etc.
  7. Greifen oder Zerren ohne einer damit verbundenen Kampftechnik
  8. Die Wettkämpfer dürfen ihren Gegner nicht länger als 2 Sekunden halten oder während sie (maximal) 2 Techniken ausführen. Das Greifen und Festhalten des Gegners muss unmittelbar mit einer Technik verbunden sein.
  9. Der Kämpfer darf sich nicht von seinem Gegner wegdrehen. Drehtechniken bilden eine Ausnahme von dieser Regel.
  10. Die Coaches der Wettkämpfer bleiben während der Kampfzeit ruhig auf ihren Stühlen sitzen. Sie dürfen weder durch Wort noch Tat noch durch Zeichen in das Wettkampfgeschehen eingreifen. Falls der Coach gegen diese Regel verstößt, wird sein/ihr Kämpfer entsprechend der Regeln durch Punktabzug bestraft.
  11. Wettkampfteilnehmer, die nicht oder zu spät an der Wettkampffläche antreten, können automatisch disqualifiziert werden.Die Wettkämpfer werden maximal 2 x in 30-Sekunden-Abstand und 1 x in 1-Minute-Abstand aufgerufen.

§ 7: Kampfrichter und Kampfgericht

Bekleidung der Kampfrichter

  • Die Kampfrichter müssen Kampfrichterkleidung tragen: - schwarze ungemusterte Hose
    - ein kurzärmeliges weißes Hemd
    - Turnschuhe / sportliche Halbschuhe
    - dunkle Fliege bzw. Krawatte
  • Der Hauptkampfrichter darf in seiner Funktion keine Gegenstände tragen, die bei notwendigem Eingreifen zu Verletzungen bei den Kämpfern führen könnten (z. B. Brillen, Uhren, Gürtel mit großen Schnallen, etc.)

Das Kampfgericht

Das Kampfgericht besteht aus:

  • Kampfrichterreferent
  • Kampfflächenleiter
  • Hauptkampfrichter
  • drei Seitenkampfrichter (Punktrichter)

Das erweiterte Kampfgericht besteht aus:

  • Zeitnehmer
  • Listenführer
  • Ringsprecher
  • Ringarzt bzw. Sanitätsteam

§ 8: Kampffläche

Die Kampffläche misst 8 x 8 Meter

Sie soll von einer mindestens 1 Meter breiten neutralen Zone umgeben sein.

Sowohl die Kampffläche als auch die neutrale Zone müssen mit einer Tatami abgedeckt sein.

Die neutrale Zone soll aus einer anderen Farbe als die Kampffläche bestehen.

Um die neutrale Zone muss sich ein weiterer - 3 Meter breiter - Sicherheitsbereich befinden. Nur Kampfrichter, der zugelassene Coach und Offizielle (Veranstalter) dürfen diesen Bereich betreten.

Den Coaches wird jeweils ein Stuhl zur Verfügung gestellt. Es steht zwei Meter von der Kampffläche entfernt, direkt hinter dem zu betreuenden Kämpfer. Der Coach darf seinen (Sitz-) Platz während des Turniers nicht verlassen.

kampfflaeche

©      Coach
[PR]   Punktrichter
HKR   Hauptkampfrichter
Shiro  Kämpfer, weißer Gürtel
Aka    Kämpfer, roter Gürtel

§ 9: Dauer des Wettkampfes

Die Vorkämpfe dauern 2 Runden zu je 2 Minuten mit 1 Minute Pause dazwischen.

Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Seitenkampfrichter eine Entscheidung fällen (Unentschieden ist nicht möglich).

Die Finalkämpfe dauern 3 Runden zu je 2 Minuten. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Seitenkampfrichter eine Entscheidung fällen (Unentschieden ist nicht möglich).

Die Zeitmessung beginnt mit dem Kommando "Hajime" durch den Hauptkampfrichter und wird unterbrochen durch das Kommando "Yame".

Das durch den Zeitnehmer ausgelöste Signal (Gong oder Summer) muss klar hörbar sein. Die Wettkämpfer haben nur auf die Kommandi des Kampfrichters zu hören.

Eine effektive Technik, die zur gleichen Zeit mit dem Schlußsignal der Runde oder des Wettkampfes ausgeführt wird, gilt als gültig.
Ein Angriff – auch wenn er effektiv ist – der nach dem Kommando zur Unterbrechung oder zum Stopp des Wettkampfes ausgeführt wurde, wird nicht gewertet und kann zur Bestrafung des Ausführenden führen.

Eine Technik, die ausgeführt wird, während sich einer oder beide Wettkämpfer außerhalb der Wettkampffläche und der neutralen Zone befinden, wird nicht gewertet. Wird diese Technik allerdings im Verlaufe einer "fließenden" Kombination ausgeführt, führt sie zur Wertung.

§ 10: Entscheidungskriterien

Bewertung

Jede Runde ist durch jeden Punktrichter einzeln mit mechanischen Zählern zu bewerten. Am Ende jeder Runde werden die Trefferpunkte in den Punktezettel eingetragen.

Die Bewertung einer Runde soll nach der Anzahl der tatsächlichen Treffer erfolgen. Außerdem kann nach jeder Runde ein Hilfspunkt für die bessere Technik und Taktik vergeben werden, der sich nach folgenden Kriterien zusammensetzt:

  1. Wirksamkeit der Angriffe
  2. Kombinationsfähigkeit
  3. Sauberkeit des Kampfstils
  4. überlegene Kampftechnik und -taktik
  5. Vielseitigkeit (Fuß-, Faust, Wurftechniken)
  6. Gesamteindruck der sportlichen Leistung (Kampfgeist, Siegeswillen)

Am Ende des Kampfes werden die Trefferpunkte addiert. Sieger ist der Kämpfer, welcher am Ende die höhere Punktzahl hat.

Kriterien für Ermahnungen und Minuspunkte

Nur der Hauptkampfrichter kann Ermahnungen und Minuspunkte vergeben

Kriterien:

  1. ständiges Klammern
  2. unerlaubte Techniken
  3. grobe Unsportlichkeit
  4. Passivität
  5. Flucht und Kampfvermeidung

Wertung eines Minuspunktes

Erhält ein Kämpfer einen Minuspunkt, so haben die Kampfrichter auf ihren Punktezetteln 3 Trefferpunkte abzuziehen.

Wertung einer Nahkampfserie

Jeder Nahkampf, bei dem Einzeltreffer nicht mehr erkennbar sind, ist ohne Berücksichtigung von Einzeltreffern nach seinem Gesamteindruck zu bewerten. Um den besseren Nahkämpfer nicht zu benachteiligen, soll der Ringrichter einen sich entwickelnden Nahkampf nicht behindern oder vorzeitig unterbinden.

Punktegleichstand

Bei Turnieren muss bei Punktgleichstand ein Sieger ermittelt werden. Es ist demjenigen der Sieg zu geben, der vom sportlichen Gesichtspunkt die überwiegend bessere Technik und Taktik oder die bessere Verteidigung gezeigt hat (nach den vorgegebenen Kriterien).

§ 11: Wertungen

Ippon (10 Punkte, Abbruchsieg)

  1. Ein Wettkämpfer, der seinen Gegner mit einer erlaubten Technik so trifft, dass dieser nicht in der Lage ist, den Kampf innerhalb von 10 Sekunden fortzusetzen, erhält einen Ippon. Diese Entscheidung beendet den Kampf (KO).
  2. Wenn ein Wettkämpfer den Kampfrichter darüber informiert, dass er sich (durch erlaubte Techniken des Gegners) geschlagen gibt, erhält sein Gegner Ippon. Er kann seine Aufgabe auch durch Zuruf mitteilen. Damit wird der Wettkampf sofort abgebrochen und der Gegner erhält Ippon.
    Der Kampfrichter kann den Kampf auch dann abbrechen, wenn einer der Wettkämpfer sichtlich nicht (mehr) in der Lage ist, den Kampf fortzusetzen. Der Kampfrichter kann (!) den Wettkampfarzt konsultieren, der prüft, ob der Wettkämpfer kampffähig ist. Im Falle des Abbruchs erhält der Gegner Ippon.

Anmerkung: Grundsätzlich muss beim Anzählen bei "8" bereits gestanden werden. 

Waza-ari (6 Punkte)

Ein Wettkämpfer, der seinen Gegner mit einer erlaubten Technik so effektiv trifft, dass dieser angezählt werden muss, aber in der Lage ist, den Kampf innerhalb von 10 Sekunden fortzusetzen, erhält Waza-ari. Falls der getroffene Wettkämpfer den Eindruck vermittelt, dass er zu angeschlagen ist, um den Kampf fortzusetzen, kann der Kampfrichter in Rücksprache mit den Punktrichtern den Kampf abbrechen. Der Kampfrichter kann (!) den Wettkampfarzt konsultieren, der prüft, ob der Wettkämpfer kampffähig ist. Im Falle des Abbruchs erhält der Gegner Ippon. 

Anmerkung: Nach dreimaligem Anzählen in einer Runde ist der Kampf zum Schutze des Kämpfers abzubrechen ("Ippon"). 

Yuko (3 Punkte)

Ein Feger, Wurf oder andere Technik, die den Gegner zu Boden bringt, gefolgt von zwei exakt ins Ziel gebrachten Non-Contact "Kime"-Fauststößen (innerhalb von 2 Sekunden nach dem Wurf) wird mit Yuko gewertet.

Einzelpunkte

  1. Jede gelungene Wurftechnik (der Wurf muss als solcher erkennbar sein)
  2. wenn ein Wettkämpfer seinen Gegner mit einer erlaubten Technik zwar verletzt, diese Technik aber keinen Yuko wert ist, erhält er einen Punkt.
  3. Fällt ein Wettkämpfer während des Ausführens einer Technik, kann sein Gegner 1 Punkt erhalten, wenn er innerhalb von 2 Sekunden zwei exakt ins Ziel gebrachte Non-Contact-Fauststöße ausführt.

Entscheidung bei Verletzung beider Wettkampfteilnehmer

Verletzen sich zwei Wettkämpfer gegenseitig, oder leiden sie an Verletzungen, die sie sich bei den vorangegangenen Kämpfen zugezogen haben, bzw. erklärt sie der Turnierarzt als nicht (mehr) kampffähig, gewinnt der Kämpfer, der bis dahin die meisten Punkte erzielt hat.

§ 12: Ermahnungen und Strafen

Regelverletzungen werden — je nach Schwere der Regelverletzung — mit Ermahnungen, Minuspunkten oder Disqualifikation geahndet.

Minuspunkte sollten in der Regel nur nach vorangehenden Ermahnungen ausgesprochen werden.

Drei Minuspunkte führen automatisch zur Disqualifikation.
Beispiel: Ermahnung — Ermahnung — Minuspunkt — Minuspunkt — Disqualifikation.

Ein Minuspunkt muss deutlich mit erhobenem Finger und einer folgenden Abwärtsbewegung vor dem Kämpfer zum Ausdruck gebracht werden und jedem Punktrichter einzeln angezeigt werden.

Jeder unbeabsichtigte Angriff oder Kontakt zum Hinterkopf des Gegners, zum Kehlkopf oder Nacken mit der offenen Hand, Faust oder irgend einem Teil des Arms, welcher beim Getroffenen mindestens Wirkung zeigt, wird mit einem Minuspunkt geahndet.

Jeder beabsichtigte Angriff zum Hinterkopf des Gegners, zum Kehlkopf oder Nacken mit der offenen Hand, Faust oder irgend einem Teil des Arms, welcher beim Getroffenen mindestens Wirkung zeigt, führt Disqualifikation (Hansoku) nach sich.
Anmerkung: Es ist nicht möglich, den zu disqualifizierenden vor der Disqualifikation dadurch zu schützen, dass der andere Wettkämpfer aufgibt oder sein Coach das Handtuch wirft. In diesem Falle würde die Disqualifikation dennoch ausgesprochen werden, und der Aufgebende für den Rest des Turniers gesperrt werden.

Jogai Chui

Jogai bezieht sich auf die Situation, wenn sich ein Wettkämpfer mit einem Fuß außerhalb der Wettkampffläche befindet. Eine Ausnahme besteht dann, wenn er durch seinen Gegner aus der Kampffläche hinausgedrängt wird.
Diese Regel wurde geschaffen um zu verhindern, dass Wettkämpfer durch beabsichtigtes Heraustreten aus der Wettkampffläche den Kampf vermeiden, bzw. sich durch passives "Herausdrängen" lassen immer wieder eine Verschnaufpause genehmigen wollen.

  • Beim ersten absichtlichen Verlassen der Kampffläche wird ermahnt
  • Beim zweiten absichtlichen Verlassen der Kampffläche: 1 Minuspunkt
  • Beim dritten absichtlichen Verlassen der Kampffläche: 1 Minuspunkt
  • Beim vierten absichtlichen Verlassen der Kampffläche: Disqualifikation (Hansoku)

Hansoku

Disqualifikation

– Diese Wettkampfregeln treten mit Wirkung vom 20. Juni 2003 in Kraft –

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